Zauberrituale im Strafrecht – Über die Reform des § 177

Fußballspiele mit deutscher Beteiligung bei Welt- und Europameisterschaften sind wohl die letzten großen Straßenfeger hierzulande. Entsprechend viele Menschen dürften auch den Nachrichten in der Halbzeitpause folgen. Umso verheerender, wenn diese mit einer Fehlinformation eingeleitet werden. So geschehen im Heute-Journal, das am Donnerstag vergangener Woche während der Partie Deutschland-Frankreich ausgestrahlt wurde. Einen Bericht über die Reform des Sexualstrafrechts moderierte Marietta Slomka mit folgenden Sätzen an: „Künftig gilt: Nein heißt nein. Auch wenn das Opfer sich aus Angst nicht wehrt, die Tat geschehen lässt, bleibt es eine Vergewaltigung.“ Dass die beschriebenen Umstände auch mit dem alten Gesetz als Vergewaltigung abgeurteilt werden konnten, ist Moderatorin und Redaktion wohl entgangen. Was im Bundestag, der die Reform einstimmig auf den Weg brachte, als historischer Schritt begangen wurde, ist keiner. Entgegen dem griffigen Slogan („Nein heißt nein“) ist nicht für mehr, sondern für weniger Klarheit gesorgt worden. Weiterlesen